Liebe Eltern,
seit gestern gibt es eine neue Schulmail des Ministeriums, die bezüglich der Notbetreuung einige Änderungen und Erweiterungen beinhaltet.
Hier die Neuerungen:
- Die Notbetreuung findet ab sofort nicht mehr an Wochenenden und Feiertagen statt.
- Es gibt eine Aktualisierung und Erweiterung der Bedarfsgruppen, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen können. Eine aktuelle Übersicht, welche Berufsgruppen zur kritischen Infrastruktur gehören, finden sie hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf
- Auch alleinerziehende Elterteile, die erwerbstätig sind, oder sich in Abschlussprüfungen einer Schul- oder Hochschulausbildung befinden, haben ab sofort Anspruch auf Notbetreuung.
- Das neue Antragsformular für die Notbetreuung finden sie hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf
Nach wie vor gilt, dass Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, keine Krankheitssymtome haben dürfen.
In der Gemeinde Everswinkel gilt ab kommenden Montag für bestimmte Bereiche eine Maskenpflicht. Dieser schließen wir uns als Schule auch für die Notbetreuung an und bitten Sie daher, Ihr Kind mit einer entsprechenden Maske, die Mund und Nase abdeckt, auszustatten. Geplant ist, dass die Gemeinde als Schulträger uns in Kürze Masken für alle Kinder und Mitarbeiter in der Schule zur Verfügung stellt, aber bis dies erfolgt, sorgen Sie bitte selber für eine Maske.
Für die 4. Klassen ist ab Montag, dem 04.05. eine schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts geplant. Hierzu erhalten Sie in der kommenden Woche genauere Informationen zur Organisation und zum Stundenplan. Wir haben vom Schulamt Warendorf gestern einen groben Planungsrahmen erhalten und sind dabei, diesen umzusetzen. Auch die Umsetzung der erforderlichen Hygienebestimmungen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde wird in der kommenden Woche stattfinden. Hierzu gibt es einen Ortstermin mit Frau Peveling vom Schulverwaltungsamt und Frau Lüpkes als Elternvertreterin.
Die Übermittagsbetreuung findet auch für die Kinder der 4. Klassen nach wie vor nicht statt und kann nur bei einem Anspruch auf Notbetreuung beantragt werden.
Soweit die neusten Informationen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und melde mich wie gewohnt, wenn es Neuerungen gibt.
Herzliche Grüße
Roswitha Niehoff